Es ist in dem Land der erste Fall des sogenannten Stealthings vom englischen Wort »stealth«, das Heimlichtuerei bedeutet. Wenn ein Sexualpartner das Kondom heimlich entfernt oder beschädigt, ohne Einwilligung des anderen, kann das als Missbrauch bewertet werden.
Der Mann hatte im Sommer 2021 mit einer Frau verabredet, beim Sex ein Kondom zu benutzen. Doch im Bett hatte er das Kondom heimlich wieder entfernt. Das Gericht hielt dem Mann vor, dass er die Frau dem Risiko ausgesetzt habe, dass sie sich mit einer Geschlechtskrankheit infiziert oder ungewollt schwanger werde. In einem anderen Fall in den Niederlanden wurde ein Mann dagegen aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
In Deutschland fiel das erste Urteil wegen »Stealthing« bereits im Jahr 2018. Damals lautete das Urteil auf acht Monate Bewährung, außerdem musste der Mann seinem Opfer mehr als 3000 Euro zahlen.